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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

Stand April 2020

Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Friederike Rauert und ihren Klienten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der Beauftragung jeglicher Art als vereinbart, wenn der Klient ihnen nicht unverzüglich widerspricht. Abweichende Bestimmungen des Klienten werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich durch Friederike Rauert zugestimmt.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und Berater Friederike Rauert (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Klienten (Coachees)/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Angebote auf der Webseite oder in jeglicher anderer Form (mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Abgabe dieses Angebots durch den Klienten kann telefonisch, per E-Mail oder online durch zur Verfügung gestellte Bestellsysteme erfolgen.

4) Ein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben. Friederike Rauert behält sich das Recht vor, Angebote/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.

Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

§2.1  Coaching-Inhalte und Unterlagen

1) Nutzung der digitalen Produkte | Verwendung der Unterlagen & Inhalte

Im Rahmen des Coachings und Mentoring stellt Friederike Rauert ihren Klienten Arbeitsblätter und ggf. Audio- und Videodateien zur Verfügung. An diesen Dateien verschafft sie den Klienten kein Eigentum. Der Klient erwirbt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Recht zur Nutzung der angebotenen Inhalte zum eigenen Gebrauch. Sofern eine anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen vom Klienten angestrebt, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit Friederike Rauert. Die Inhalte der Online-Programme und die dazugehörigen Dateien darf der Klient vorbehaltlich abweichender zwingender Regeln weder inhaltlich noch redaktionell ändern.

Der Klient darf die Inhalte jeglicher Art nur für seinen eigenen Gebrauch kopieren oder zu diesem Zweck von einem Dritten kopieren lassen, sofern der Dritte diese Kopien unentgeltlich erstellt.

Eine Weitergabe der Inhalte (Texte, Audio und/oder Videos, Aufnahmen von Livecalls in Gruppenprogrammen und ähnliches) an Dritte (einschließlich Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Geschäftspartnern oder ähnliches) ist unzulässig.

Ebenso unzulässig ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Inhalte, deren Einstellen ins Internet oder anderen Netzmedien oder jegliche andere Art der kommerziellen Nutzung, sofern und soweit dem nicht ausdrücklich und schriftlich durch Friederike Rauert zugestimmt wurde. Eine mündliche und/oder konkludente Zustimmung ist ausgeschlossen.

2) Pflichten des Klienten | Vertragsverletzung durch den Klienten

Der Klient darf die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nur sachgerecht nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, die Aufzeichnungen und Unterlagen nicht rechtsmissbräuchlich und nicht im Widerspruch zu diesen AGB zu nutzen.

Friederike Rauert behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder einer wesentlichen Vertragsverletzung dieser nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt mindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht ausgeräumt werden kann.

Bei schwerwiegenden Verstößen ist Friederike Rauert darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Der Klient hat Friederike Rauert einen aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Klienten (Coachees)/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

§ 3 Mitwirkung des Klienten (Coachees)/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klienten nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten bestimmend sein.

3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint. Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

§ 4 Honorierung des Coaches/Trainers

1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

4) Friederike Rauert behält sich vor, Termine für Privatcoachings ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. Hierbei besteht kein Anspruch auf Leistung durch den Teilnehmer. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits getätigte Zahlungen vollumfänglich zurück, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden dem Coachee zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§6 Urheberrechte | Nutzungsrechte

1)Die Teilnahme an den Coachings und Online-Workshops dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben. Das Urheberrecht von Friederike Rauert ist zu achten.

§7 Haftung

Für die Haftung von Friederike Rauert für die Erbringung jeglicher oben beschriebenen Dienstleistung gelten unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsbeschränkungen und/oder –ausschlüsse:

1) Friederike Rauert haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Friederike Rauert ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3) Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Friederike Rauert in demselben Umfang.

4) Der Klient bestätigt mit dem Kauf/Buchung der Produkte, Inanspruchnahme der Beratung und/oder Teilnahme an den Workshops, dass er dies in eigener Verantwortung tut.

5) Friederike Rauert gibt kein Erfolgsversprechen für die erworbenen Produkte, Coaching und Workshops.

Beide Parteien arbeiten nach besten Wissen und Können für den Erfolg des Klienten. Eine Garantie über das Erreichen der definierten Ziele oder des gewünschten Erfolgs kann Friederike Rauert nicht übernehmen. Für das Maß des erzielten Erfolges ist der Klient zu jeder Zeit selbst verantwortlich.

Insbesondere kann Friederike Rauert daher keinerlei Zusicherung und/oder Garantie übernehmen, dass der gewünschte Erfolg, das angestrebte Einkommen/ Umsatzziel oder sonstige Erwartungen des Klienten durch die von ihr empfohlenen Strategien oder Handlungen erreicht werden. Dies hängt vielmehr von den einzelnen Fähigkeiten des einzelnen Klienten ab.

6) Der Klient ist jederzeit für seine persönliche  Veränderung selbstverantwortlich und bereit, soweit es ihm möglich ist, an sich zu arbeiten, um die gewünschte Veränderung zu erreichen. Der Klient erkennt daher zudem an, dass er während der Coachingphase, sowohl während der Sessions als auch in der Zeit zwischen den einzelnen Sessions, in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit eigenverantwortlich ist.

7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beratung durch Friederike Rauert in jeglicher Form keine Beratung durch ausgebildete Fachleute, wie zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater ersetzt.

8) Friederike Rauert übernimmt keine Haftung für die Software von Drittanbietern.

9) Friederike Rauert übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen externer Referenten / Berater / Kooperationspartner, die an Veranstaltungen oder sonstigen Dienstleistungen mitwirken.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

1) Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Friederike Rauert, wenn der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2) Vertragssprache ist deutsch.

Bei Fragen zu den AGB wenden Sie sich bitte an info@feel-complete.de

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